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D&O und VH-Deckung

Wer arbeitet, macht Fehler: Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sichert dagegen ab und auch die Directors & Officers Versicherung (D & O) ist ein wichtiges Instrument der Risikoabsicherung.

Fehlentscheidungen in der Chefetage haben meist weitreichende finanzielle Konsequenzen.

Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte oder allgemein die "Mitglieder der Organe" haften unter Umständen persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen, wenn sie schuldhaft ihre Pflichten verletzt haben.

Damit Sie für berufliche Entscheidungen nicht den privaten finanziellen Ruin befürchten müssen, gibt es die D&0-Versicherung. Sie gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden ersatzpflichtig gemacht werden, der in einem Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit als Organ steht.

Üblicherweise trägt die Kosten der Versicherung die Gesellschaft. Versichert ist das Organmitglied - auch wenn es um die Abwehr unberechtigter Ansprüche der Gesellschaft geht.

Dem Grunde nach noch umfassender ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (=VH-Deckung) mit der erweiterten Absicherung von Eigenschäden. Hiermit ist ergänzend zum "Organverschulden" auch die "Sachbearbeitertätigkeit" abgedeckt.